Haft [mittelhochdeutsch »Fessel«, »Gefangenschaft«], amtliche Begrenzung der körperlichen Bewegungsfreiheit eines Menschen auf engen Raum, die nicht auf eine kurze Frist angelegt ist (Freiheitsentziehung), der Bestrafung des Betroffenen, der Sicherung eines amtlichen Untersuchungsverfahrens oder der Erzwingung eines bestimmten Verhaltens dient und im Rechtsstaat als Eingriff in Grundrechte traditionellen gesetzlichen Vorgaben unterliegt. Dazu gehören eine gesetzliche Grundlage der Haft und eine richterliche Anordnung oder kurzfristige richterliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Haft. Das Recht kennt zahlreiche Haftarten.

1) Strafrecht: Freiheitsstrafe wird auch

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Quellenangabe
Brockhaus, Haft (Strafrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/haft-strafrecht