Halter (Straßenverkehrsrecht)
Halter, Straßenverkehrsrecht: Halter eines Kfz oder Kfz-Anhängers ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (es gibt keine gesetzliche Definition), wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die tatsächliche Verfügungsgewalt besitzt, die
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Quellenangabe
Brockhaus,
Halter (Straßenverkehrsrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/halter-strassenverkehrsrecht