Handschlag, im älteren deutschen Recht eine Bekräftigung des Vertragsschlusses in Fällen,

(11 von 65 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Handschlag. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/handschlag