Haushaltsplan, Budget [byˈdʒe, französisch], Etat [eˈta, französisch], die Gegenüberstellung der für eine Finanzperiode (Haushaltsjahr) vorgesehenen Ausgaben und Einnahmen öffentlicher Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und auch Parafiski (z. B. Sozialversicherung). Der Haushaltsplan (Solletat) ist der zahlenmäßige Niederschlag der geplanten finanzwirtschaftlichen Aktivitäten der öffentlichen Gebietskörperschaften, er wird vom Parlament im Haushaltsgesetz verabschiedet und ist für Regierung und Verwaltung politisch und rechtlich bindend. Die nachträgliche Haushaltsrechnung (Istetat) hingegen enthält die in der abgelaufenen Periode tatsächlich entstandenen Ausgaben und

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Werke

Weiterführende Literatur:

Finanzbericht, hg. v. Bundesministerium der Finanzen (1961 ff.);
Bundeshaushaltsrecht, bearbeitet v.
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Quellenangabe
Brockhaus, Haushaltsplan. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/haushaltsplan