Heer [althochdeutsch heri, ursprünglich »das zum Krieg Gehörige«], Bezeichnung für die Landstreitkräfte eines Staates. Nach dem Grad der Präsenz unterscheidet man grundsätzlich zwischen Milizheer und stehendem Heer. Ein Milizheer (heute z. B. in

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Geschichte

Die Entwicklung des Heerwesens ist sowohl durch einen ständigen Wandel als auch durch regional stets sehr unterschiedliche Heerformen gekennzeichnet. Jedes Volk, jeder Staat prägte und prägt mit dem jeweils erreichten Stand der gesellschaftlichen Struktur, des politischen Systems, des wirtschaftlichen und technologischen Niveaus den Charakter seines Heers hinsichtlich Stärke, Gliederung und Bewaffnung. Die Aufstellung eines Heers ist abhängig von einem Mindestmaß an gesellschaftlicher beziehungsweise staatlicher Organisation, die Anfänge eines geregelten Heerwesens lassen sich daher erst im Altertum für die Zeit der

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Entwicklung in einzelnen Ländern

Deutschland/Österreich: Von den absolutistischen deutschen Einzelstaaten, die nach dem Westfälischen Frieden (1648) das Recht zur selbstständigen Kriegführung und damit zur Unterhaltung eigener Heere gewonnen hatten, besaß Österreich das größte stehende Heer (Anfang des 18. Jahrhunderts über 100 000 Mann). Der Erhöhung auf über 300 000 Mann folgte 1808 die Errichtung einer Landwehr, die 1852 dem Reservestatut wich. Nach 1918 unterhielt die Republik Österreich ein in Zahl und Bewaffnung begrenztes Heer, das 1938–45 in die deutsche Wehrmacht eingegliedert war.

Die von dem Großen Kurfürsten

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Quellenangabe
Brockhaus, Heer. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/heer-20