Hinterbliebenenrente, Bezeichnung für die nach dem Recht der Sozialversicherung und der staatlichen Versorgung v. a. an Witwen beziehungsweise Witwer und Waisen gewährte Rente. In der Privatversicherung kann im Rahmen einer Lebensversicherung ebenfalls die Zahlung einer Hinterbliebenenrente vereinbart werden. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird sie als Witwen- beziehungsweise Witwerrente, Waisenrente und Erziehungsrente gezahlt.

Nach dem Tod des Ehegatten besteht ein Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente (§ 46 SGB VI) grundsätzlich dann, wenn der verstorbene Ehegatte die allgemeine

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Quellenangabe
Brockhaus, Hinterbliebenenrente. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/hinterbliebenenrente