Hochschulen
Hochschulen, Oberbegriff für Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs zur Pflege der Wissenschaften
(11 von 15 Wörtern)Allgemeine Strukturmerkmale
Sämtliche Hochschulen in Deutschland unterliegen staatlicher Rechtsaufsicht, werden entweder vollständig staatlich finanziert oder erhalten einen wesentlichen Zuschuss. Wo Hochschulen staatliche Aufgaben wahrnehmen
(22 von 151 Wörtern)Aufgaben
Die Aufgaben der Hochschulen waren bis zur Föderalismusreform 2006 durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) vom 26. 1. 1976 folgendermaßen definiert: Die
(19 von 130 Wörtern)Staat und Hochschule
Die Entwicklung des Hochschulwesens im früheren Bundesgebiet seit 1945 beziehungsweise seit 1990 im erweiterten Bundesgebiet ist durch drei Merkmale gekennzeichnet: 1) das Anwachsen der Studentenzahlen von 5 % eines Altersjahrganges (1950) auf 58 % (2015), das mit einer Zunahme der Hochschulstandorte von 143 auf mehr als 425 verbunden ist, d. h., die Versorgung mit Hochschulangeboten wurde weitgehend flächendeckend; 2) die Zusammenführung der
(58 von 411 Wörtern)Hochschulrecht
Das Verhältnis von Hochschulen und Staat wurde zwischen 1969 und 1980 rechtlich neu gefasst. 1969 wurde das Grundgesetz geändert und dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für Rahmenvorschriften über die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens eingeräumt (Artikel 75 Nummer 1 a GG). Ferner nahm man den Hochschulbau in die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern auf und schuf die dafür notwendigen Instrumentarien (Artikel
(58 von 413 Wörtern)Forschung
Der besondere Charakter der Forschung an den Universitäten in Deutschland ist
(11 von 54 Wörtern)Lehrkörper- und Selbstverwaltungsstruktur
Seit den 1970er-Jahren haben sich erhebliche Veränderungen ergeben. Entgegen dem früheren Lehrstuhlprinzip, wonach ein Fach an einer Hochschule von einem einzigen planmäßigen Hochschullehrer (Ordinarius) vertreten wurde, entstanden vermehrt Professuren für differenziertere Berufsgebiete. Gleichzeitig wurden in allen
(36 von 251 Wörtern)Quantitative Entwicklungen im Hochschulbereich
Die Anzahl der Hochschulen hat sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stark erhöht, seit Anfang der 1990er-Jahre
(18 von 124 Wörtern)Studium und Lehre
Das Studium an einer Hochschule ist in einem Studiengang organisiert, dessen inhaltliche und formale Ausgestaltung eine Studienordnung regelt. Ab 2000 erfolgte die Umstellung der bisherigen Diplom- und Magister-, teils auch der Staatsexamensstudiengänge (Staatsprüfung) auf die Bachelor/Master-Struktur. Die Studiendauer umfasst in Bachelorstudiengängen 3–4 Jahre, in den daran anschließenden Masterstudiengängen 1–2 Jahre. Die realen Studienzeiten sind häufig länger, meist durch studienbegleitende Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts bedingt. Das Graduiertenstudium (nach dem ersten Abschluss; Graduiertenkolleg) an wissenschaftlichen Hochschulen endet mit der
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