Die Aufgaben der Hochschulen waren bis zur Föderalismusreform 2006 durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) vom 26. 1. 1976 folgendermaßen definiert: Die

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Quellenangabe
Brockhaus, Aufgaben. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/hochschulen/aufgaben