Die Grundsätze der Durchführung von Impfungen und ihnen gleichgestellter Schutzanwendungen sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegt. Die Durchführung von Impfungen ist eine ärztliche Aufgabe. Falls ein Arzt im Ausnahmefall die Ausführung einer Impfung delegiert, muss er eine unmittelbare Aufsicht sichern und ist für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich. Jeder approbierte Arzt darf in Deutschland zugelassene Impfstoffe anwenden.

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtliche Situation. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/impfung-medizin/rechtliche-situation