Indexierung,

Wirtschaftswissenschaften: Bereinigung von Nominalgrößen um den Einfluss von Preisveränderungen (Inflation) durch Indexklauseln in Form eines nachträglichen Inflationsausgleiches in Höhe der tatsächlichen Inflationsrate oder in Form einer vorsorglichen Inflationsprämie in Höhe der zu erwartenden Inflationsrate (Wertsicherungsklausel). Durch Anbindung von Nominalkontrakten (auf die jeweilige Währungseinheit lautende Kontrakte) an einen Preisindex sollen ungewollte Umverteilungseffekte der Inflation verhindert werden.(55 von 397 Wörtern)
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Quellenangabe
Brockhaus, Indexierung (Wirtschaftswissenschaften). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/indexierung-wirtschaftswissenschaften