Der indische Staat versteht sich als säkularer Staat. Die Verfassung (Artikel 15) garantiert die Religionsfreiheit, stellt alle Religionsgemeinschaften rechtlich gleich und verbietet jede Art der Diskriminierung aufgrund einer bestimmten Religionszugehörigkeit. Gebunden an den staatlich vorgegebenen allgemeinen Gesetzesrahmen, haben die Religionsgemeinschaften das Recht, religiöse Institutionen einzurichten und ihre religiösen Angelegenheiten frei zu gestalten (Artikel 26).

Laut Daten der letzten Volkszählung (2011) bilden die Hindus mit 79,8 % die Mehrheit der Bevölkerung.

Die

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/indien/bevölkerung-und-religion/religion