Ausgehend vom in der Verfassung (Artikel 29) niedergelegten Grundsatz des Glaubens an einen höchsten Gott (die »All-Eine Gottheit«), garantiert der Staat das Recht auf freie Religionsausübung. Als Religionen-gesetzlich anerkannt (Gesetz Nr. 1/1965) sind der Islam, das Christentum katholischer und protestantischer Konfession, der Buddhismus

(42 von 295 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/indonesien/bevölkerung-und-religion/religion