innerdeutscher Handel, früher Interzonenhandel, bis zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. 10. 1990 der Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie der Zahlungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und der DDR einschließlich Berlin (Ost). Rechtsgrundlage bildeten die Regelungen des Frankfurter Abkommens vom 8. 10. 1949 und seit dem 20. 9. 1951 (Neufassung 16. 8. 1960) des Berliner Abkommens sowie der Interzonenhandelsverordnung vom 18. 7. 1951; diese wurden durch den Grundvertrag bestätigt.

(69 von 490 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, innerdeutscher Handel. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/innerdeutscher-handel