Bildungswesen
2003 wurden weitreichende Reformen des Bildungswesens in Gang gesetzt, mit denen u. a. die institutionellen Strukturen verschlankt und vereinheitlicht werden sollen. Schulpflicht besteht im Alter von sechs bis 16 Jahren, die daran schließende Ausbildungspflicht kann entweder mit dem Besuch einer höheren allgemein- oder berufsbildenden Schule oder mit dem Abschluss
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Quellenangabe
Brockhaus,
Bildungswesen.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/italien/staat-und-recht/bildungswesen