Die Verfassung bestimmt den Buddhismus zur Staatsreligion und garantiert, gebunden an den allgemeinen Gesetzesrahmen, den nicht buddhistischen Religionsgemeinschaften das Recht

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kambodscha/bevölkerung-und-religion/religion