Kapitulation [französisch, zu kapitulieren] die, -/-en,  Recht: im Kriegsrecht eine Vereinbarung (völkerrechtlicher Vertrag) zwischen den Befehlshabern gegnerischer Streitkräfte. Die Kapitulation macht den Streitkräften, die kapituliert haben, die Fortsetzung der Kampfhandlungen

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Quellenangabe
Brockhaus, Kapitulation (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kapitulation-recht