Kaufmann, kraft Gesetzes (auch ohne Eintragung im Handelsregister) derjenige, der ein Handelsgewerbe selbstständig betreibt (§ 1 Absatz 1 HGB, Istkaufmann). Darüber hinaus ist derjenige Kaufmann, dessen Unternehmen als Handelsgewerbe gilt. Das ist der Fall, wenn die Firma des Unternehmens im Handelsregister eingetragen ist (§§ 2, 3 HGB,

(44 von 311 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Kaufmann. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kaufmann