Keynesianismus [keɪnz-] der, -, wirtschaftstheoretische und wirtschaftspolitische Konzeption, die auf

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Theoretische Grundlagen

Wesentliche Elemente der keynesianischen Wirtschaftstheorie sind folgende: 1) Die ökonomische Analyse richtet sich explizit auf gesamtwirtschaftliche Größen, insbesondere die Höhe der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und ihre Komponenten. 2) Im Gegensatz zur klassischen Theorie und v. a. zu J. B. Say geht der Keynesianismus nicht von der harmonischen Vorstellung einer Beseitigung von Störungen des Wirtschaftsablaufs durch die Selbstheilungskräfte der Wirtschaft, v. a. nicht von der automatischen Herbeiführung eines Zustands der Vollbeschäftigung aus, sondern sieht ein wirtschaftliches Gleichgewicht mit Vollbeschäftigung lediglich als Sonderfall möglicher Gleichgewichtszustände an. 3) Die Geldtheorie

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Wirtschaftspolitische Implikationen

Der Keynesianismus fand nach dem Zweiten Weltkrieg nicht nur in der Wirtschaftswissenschaft, sondern auch in der praktischen Wirtschaftspolitik weite Verbreitung. In Deutschland z. B. verpflichtet das Stabilitätsgesetz von 1967 den Staat im Sinne des Keynesianismus zu einer auf das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gerichteten Wirtschaftspolitik. Die Grundgedanken des Keynesianismus wurden dabei v. a. durch K. Schiller unter der Bezeichnung Globalsteuerung allgemein bekannt. Gleichwohl geriet der (traditionelle) Keynesianismus

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Literatur

G. Bombach u. a. (Hrsg.), Der Keynesianismus, 6 Bde. (1976–97)
L. R. Klein, The Keynesian revolution
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Quellenangabe
Brockhaus, Keynesianismus. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/keynesianismus