Kirchensteuer, eine öffentlich-rechtliche Zwangsabgabe, die in Deutschland unter den als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften die katholische Kirche und die evangelischen Landeskirchen zur Finanzierung ihrer Aufgaben von ihren Mitgliedern erheben. Rechtliche Grundlage sind in Deutschland Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 6 Weimarer Reichsverfassung, die Kirchensteuergesetze der Länder sowie kircheneigene Vorschriften (Kirchensteuerordnungen und Kirchensteuerbeschlüsse). Erhoben wird die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer in Höhe von 8 oder 9 % (je nach Bundesland). Von der Möglichkeit der direkten Bemessung nach

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Werke

Weiterführende Literatur:

C. Frerk: Finanzen u. Vermögen der Kirchen in Deutschland (2002);
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Quellenangabe
Brockhaus, Kirchensteuer. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kirchensteuer