Die für Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen zuständige Gerichtsbarkeit besteht aus Kreis- und Stadtgerichten, Gebietsgerichten und dem Obersten Gericht. Die

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kirgisistan/staat-und-recht/recht