Koalitionsfreiheit
Koalitionsfreiheit, als Sonderform der Vereinigungsfreiheit das Recht jedes Einzelnen, insbesondere der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden (Artikel 9 Absatz 3 GG; Koalitionsrecht). Sie umfasst das Recht des Einzelnen, bei der
(37 von 264 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Koalitionsfreiheit.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/koalitionsfreiheit