Staat und Religion waren in der vormaligen Republik Zaire (bis 1997) gesetzlich getrennt. Die Religionsfreiheit war als Recht der anerkannten religiösen Körperschaften in der Verfassung garantiert. Öffentlich-rechtliche Anerkennung genossen seit 1972 die katholische Kirche, die 1970 als struktureller Zusammenschluss aller protestantischen Kirchen

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kongo-demokratische-republik/bevölkerung-und-religion/religion