Konsul (Völkerrecht)
Konsul [lateinisch, zu consulere »sich beraten«] der, -s/-n, Völkerrecht: ständiger Vertreter eines Staates in einem anderen Staat zur Wahrnehmung von Handels-, Verkehrs- und Wirtschaftsinteressen und zur Ausführung bestimmter Verwaltungsaufgaben, in Visa- und Einwanderungsangelegenheiten auch gegenüber Personen, die nicht Staatsangehörige des Entsendestaates sind. Im Gegensatz zu
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Quellenangabe
Brockhaus,
Konsul (Völkerrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/konsul-völkerrecht