Als der älteste Zweig der Sozialversicherung erbringt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) v. a. Leistungen zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten, Leistungen zur Krankenbehandlung und zur Rehabilitation sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Rechtliche Grundlage der GKV ist insbesondere das 5. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V), das anstelle der Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 trat. – Zur Geschichte Sozialversicherung.

Träger: Träger der GKV sind die Krankenkassen, die sich hauptsächlich in die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die Innungskrankenkassen (IKK) und die Ersatzkassen gliedern. Seit

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Quellenangabe
Brockhaus, Gesetzliche Krankenversicherung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/krankenversicherung/gesetzliche-krankenversicherung