Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) ist als Zweig der Personenversicherung ein Teil der Individualversicherung; der Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrages unterliegt (im Gegensatz zur Pflichtmitgliedschaft in der GKV kraft Gesetzes) der Vertragsfreiheit von Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Jedoch gibt es gemäß den Regelungen der Gesundheitsreform 2007 ab 1. 7. 2007 für bereits einmal privat Versicherte, die zurzeit nicht krankenversichert sind, ein Beitrittsrecht in den Standardtarif der PKV. Wegen Vorerkrankungen darf niemand abgelehnt werden. Der Standardtarif (seit
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Quellenangabe
Brockhaus,
Private Krankenversicherung.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/krankenversicherung/private-krankenversicherung