Kredit [französisch, über italienisch credito von lateinisch creditum »das leihweise Anvertraute«], der, im engeren Sinn die zeitlich begrenzte Überlassung von

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Kreditgeschäfte

Anbieter (Kreditgeber) am Kreditmarkt sind v. a. Geschäftsbanken und sonstige Kreditvermittler sowie die Deutsche Bundesbank als Kreditgeber der Banken (Kreditpolitik); Nachfrager (Kreditnehmer) sind dem Kreditvolumen nach v. a. Unternehmen und öffentliche Gebietskörperschaften. Als Kreditgeschäft wird allgemein jedes Verpflichtungsgeschäft bezeichnet, aufgrund dessen der eine Teil sofort, der andere erst zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten hat; in § 1 Kreditwesengesetz (KWG) in der Fassung vom 9. 9. 1998 wird die

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Kreditarten

Man unterscheidet je nach Verwendung, Laufzeit, Besicherung, Partnern u. a. Kriterien mehrere Kreditarten:

Verwendung: 1) Konsumtivkredit (Konsumentenkredit, grundsätzlich kurz- und mittelfristig), der der Anschaffung von Gütern der unmittelbaren Bedürfnisbefriedigung dient; 2) Produktivkredit (Produzentenkredit), der für die Erstellung und den Betrieb von Produktionsanlagen aufgenommen wird: darunter a) Anlagekredit (Investitionskredit) für langfristige Anlagen, b) Betriebskredit (meist kurzfristig) zur Beschaffung von

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Literatur

P. Rösler u. a.: Handbuch Kreditgeschäft (62002);
R. Hannemann u. A. Schneider: Mindestanforderungen an
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Quellenangabe
Brockhaus, Kredit (Bankwesen). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kredit-bankwesen