Kriegsdienstverweigerung
Kriegsdienstverweigerung, die Weigerung aus Gewissensgründen, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten. In Deutschland ist die Kriegsdienstverweigerung in Artikel 4 Absatz 3 GG als Grundrecht geschützt; danach darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Hierzu gehören alle Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Kriegswaffen stehen. Diese umfassen auch die Kriegsdienstausbildung im Frieden. Das Recht der Kriegsdienstverweigerung ist Ausfluss der in Artikel 4 Absatz 1 GG geschützten Gewissensfreiheit und setzt deshalb eine Ablehnung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen voraus, die glaubhaft zu
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Quellenangabe
Brockhaus,
Kriegsdienstverweigerung.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kriegsdienstverweigerung