In der Antike stand dem Sieger das Recht zu, mit allen Angehörigen des besiegten Volkes nach eigenem Gutdünken zu verfahren, in der Regel wurden sie als Sklaven verkauft. Nachdem im Mittelalter die Sklaverei unter Christen verboten worden war, lohnte es nicht mehr, Fußvolk in Schlachten gefangen zu nehmen. Nur Ritter, für deren Freilassung ein Lösegeld erwartet werden konnte, kamen hierfür noch in Betracht. Wer sich dem Gegner ergab, wurde zum persönlichen Gefangenen des Siegers, dem auch der Lösegeldanspruch zustand. Die

(80 von 1709 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Geschichte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kriegsgefangene/geschichte