Haager Landkriegsordnung
Erst in der Haager Landkriegsordnung von 1907 (Abkürzung HLKO) wurde die bis heute geltende Grundregel festgeschrieben, dass die Kriegsgefangenen der feindlichen Regierung, aber nicht der Gewalt der Personen oder Abteilungen, die sie gefangen genommen haben, unterstehen; sie
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Quellenangabe
Brockhaus,
Haager Landkriegsordnung.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kriegsgefangene/haager-landkriegsordnung