Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit. Alle Religionsgemeinschaften sind rechtlich gleichgestellt. Es gilt der Grundsatz der strikten gesetzlichen Trennung von Staat und Kirche und

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kuba-20/bevölkerung-und-religion/religion