Kulturhoheit, in Deutschland als Kulturhoheit der Länder Kennzeichnung der primären Gesetzgebungszuständigkeit der Länder insbesondere für das Schul-, Hochschul- und sonstige Erziehungswesen. Die

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Quellenangabe
Brockhaus, Kulturhoheit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kulturhoheit