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Politik

Gemäß der Verfassung vom 11.11.1962 (modifiziert) ist Kuwait eine islamische Erbmonarchie (Emirat). Staatsoberhaupt und

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Nationalsymbole

Die Nationalflagge wurde 1962 eingeführt. Sie ist in den arabischen Farben grün-weiß-rot gestreift mit einem schwarzen Trapez am Liek. Grün ist das Symbol

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Parteien

Politische Parteien sind offiziell nicht zugelassen. Es bestehen aber einige parteiähnliche

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Gewerkschaften

Dachverband aller Gewerkschaften, die erstmals 1964 zugelassen wurden, ist die Kuwait

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Militär

Die Gesamtstärke der Armee beträgt rund 15 500 Mann. Das Heer (11 000

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Verwaltung

Kuwait ist administrativ in 6 Governorate (Muhafazat) gegliedert.

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Recht

Kuwait verfügt über ein differenziertes Gerichtswesen mit Verfassungsgerichtshof, Kassations- und Appellationsgerichtshof

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Bildungswesen

Es besteht allgemeine Schulpflicht für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren.

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Medien

Die Verfassung garantiert zwar die Pressefreiheit, auch ist das Meinungsspektrum, insbesondere der Presse, groß. Allerdings ist die Berichterstattung verfassungsrechtlich und gesetzlich eingeschränkt.

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kuwait/staat-und-recht