König [althochdeutsch kuning, eigentlich »Mann aus vornehmem Geschlecht«, zu kunni »Geschlecht«], Geschichte und Staatsrecht: Titel des Trägers höchster staatlicher Gewalt und höchster Repräsentant in der Monarchie (nach dem Kaiser). Das Königtum als staatsrechtliche Institution gab es in allen historischen Epochen, so z. B. in den altgriechischen Stadtstaaten, im Römischen Reich der Frühzeit. Bei den Germanen entstammte der König der Frühzeit einer sich durch besonderes Heil auszeichnenden, ihre Abstammung häufig auf die Götter zurückführenden Königssippe (Sakralkönigtum). Beim Heerkönigtum konnte der König vom

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Werke

Weiterführende Literatur:

African kingships in perspective, hg. v. R. Lemarchand (London 1977);
H. Beumann:
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Quellenangabe
Brockhaus, König (Geschichte und Staatsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/könig-geschichte-und-staatsrecht