Landtag
Landtag, in Deutschland die Volksvertretungen in den Ländern (in Bremen und Hamburg Bürgerschaft, in Berlin Abgeordnetenhaus genannt), die nach Artikel 28 Absatz 1 GG aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgehen müssen. In den Ländern beträgt die Wahlperiode des Landtags vier oder fünf Jahre; zum Teil
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Quellenangabe
Brockhaus,
Landtag.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/landtag