Leasing [ˈliːsɪŋ; englisch, zu to lease,

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Leasingarten

Beim Finanzierungsleasing sucht der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut nach seinen Wünschen beim Lieferanten aus, und der Leasinggeber wird als Besteller rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts. Der Leasingvertrag ist während der Laufzeit (meist mehrjährige, feste Grundmietzeit) für beide Seiten unkündbar (Ausnahmen: Der Leasingnehmer kommt seinen Zahlungsverpflichtungen oder der Leasinggeber seiner Nutzungsüberlassungsverpflichtung nicht mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten beim Leasing

Für die Verteilung der Risiken und Chancen im Leasingvertrag und für die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums am Leasingobjekt bestehen beim Finanzierungsleasing zum Ablauf der Grundmietzeit folgende Gestaltungsalternativen: Trägt der Leasinggeber wesentliche Risiken, kann dem Leasingnehmer die Chance der Wertsteigerung durch

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Mögliche Vorteile von Leasing gegenüber kreditfinanziertem Kauf

Der Leasinggeber kann zum Vorteil des Leasingnehmers das Leasinggut oft günstiger anschaffen, warten oder verwerten und bietet zumeist über die reine Finanzierung des Objekts hinaus ergänzende

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Werke

Weiterführende Literatur:

B. Peters u. K. Schmid-Burgk: Das Leasinggeschäft. Sonderdruck aus dem Loseblattwerk
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Quellenangabe
Brockhaus, Leasing. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/leasing