Legitimität, Staatsrecht und Politikwissenschaft: die Rechtfertigung des Staates, seiner Herrschaftsgewalt und seiner Handlungen durch Wertvorstellungen und Grundsätze, im Unterschied zur formellen Gesetzmäßigkeit (Legalität) oder rein faktischen Machtausübung. Das Bedürfnis nach Legitimität ist jeder staatlichen

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Quellenangabe
Brockhaus, Legitimität (Staatsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/legitimität-staatsrecht