Leihe [althochdeutsch līhan »(zurück-, übrig) lassen«], Zivilrecht: die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache (im Unterschied zur gebrauchsfreien Verwahrung) gegen die Verpflichtung zur Rückgabe derselben Sache nach Ablauf der

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Quellenangabe
Brockhaus, Leihe (Zivilrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/leihe-zivilrecht