Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit und schreibt die Trennung von Staat und Religion als Verfassungsgrundsatz fest. Die Religionsgemeinschaften unterliegen der Pflicht der staatlichen Registrierung beim Justizministerium. – Seit der Einführung

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/lettland/bevölkerung-und-religion/religion