Religion
Die Verfassung (Artikel 14) garantiert die Religionsfreiheit, stellt alle Religionsgemeinschaften rechtlich gleich und schreibt die Trennung von Staat und Religion als Verfassungsgrundsatz fest. Bezogen auf seine Geschichte und Staatsordnung als »freier, souveräner und unabhängiger
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Quellenangabe
Brockhaus,
Religion.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/liberia/bevölkerung-und-religion/religion