Die Verfassung garantiert die freie Religionsausübung, insoweit diese nicht im Widerspruch zu den »traditionellen Gebräuchen« des Landes steht. Staat und Religion sind getrennt; der Einfluss der

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/libyen/bevölkerung-und-religion/religion