Lohnpfändung
Lohnpfändung, im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Pfändung (und Verwertung) noch nicht ausgezahlter Forderungen auf Arbeitseinkommen (Löhne, Gehälter, Versorgungsbezüge, Ruhegelder und Ähnliches) einschließlich Nebenleistungen und Zuschlägen. Die Lohnpfändung erfolgt nach den Regeln über die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen (§§ 829 ff. ZPO), unterliegt aber aus sozialpolitischen Gründen erheblichen Einschränkungen (§§ 850 ff. ZPO). Nach diesen Regeln des sozialen Pfändungsschutzes sollen Ansprüche auf Arbeitseinkommen in Höhe des Existenzminimums und in gewissem (unterschiedlichem) Umfang auch darüber hinaus der Zwangsvollstreckung durch die Gläubiger entzogen werden. Ist das
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Quellenangabe
Brockhaus,
Lohnpfändung.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/lohnpfändung