Lohnsteuer, eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (§§ 38–42 g EStG) auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (§ 19 EStG). Die Lohnsteuer wird im Quellenabzugsverfahren vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage und der jeweiligen Steuerschuld gelten die allgemeinen Vorschriften des Einkommensteuerrechts und der (progressive) Einkommensteuertarif des § 32 a EStG, ergänzend die Lohnsteuerdurchführungsverordnung. Die Lohnsteuerbelastung ist abhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts, dem Familienstand, der Kinderzahl und anderen individuellen Umständen. In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschaliert erheben (§§ 40 ff. EStG).

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Quellenangabe
Brockhaus, Lohnsteuer. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/lohnsteuer