Mandat (Staatsrecht)
Mandat [lateinisch mandatum »Auftrag«, »Weisung«] das, -(e)s/-e, Staatsrecht: im weiteren Sinn die Vollmacht zur Ausübung von Kompetenzen, die der Substanz nach dem Vollmachtgeber verbleiben, im Unterschied zur Delegation, bei der die Kompetenz übertragen wird. Im engeren Sinn ist
(38 von 266 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Mandat (Staatsrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/mandat-staatsrecht