Marke [von französisch marque »(Kenn)zeichen«], Recht: im Geschäftsverkehr benutzte Zeichen zur Kennzeichnung und Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens von denen anderer Unternehmen (früherer Begriff Warenzeichen). Voraussetzungen und Umfang des Markenschutzes sind in Deutschland durch das Markengesetz vom 25. 10. 1994 geregelt, welches Vorgaben der EG in nationales Recht umgesetzt und das frühere Warenzeichengesetz ersetzt hat. Hiernach werden neben Marken auch geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben geschützt. Als Marken können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen,

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Quellenangabe
Brockhaus, Marke (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/marke-recht