Die Verfassung beschreibt Marokko in der Präambel als islamischen Staat und bestimmt (Artikel 6) den Islam zur Staatsreligion; geschützt ist das Recht der Religionsausübung angestammter nicht islamischer Religionen, nicht jedoch die Konversion vom Islam

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/marokko/bevölkerung-und-religion/religion