Mein|eid [zu althochdeutsch, mittelhochdeutsch mein »falsch«], die vorsätzliche (sonst Falscheid) eidliche Bekräftigung einer (bewusst) unwahren Aussage von Parteien, Zeugen und Sachverständigen vor Gericht oder einer

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Quellenangabe
Brockhaus, Meineid. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/meineid