Ansatzpunkte zur Begrenzung und Kontrolle der wirtschaftlichen und politischen Macht von MNU bestehen zunächst auf nationaler Ebene. So enthält das deutsche Außensteuergesetz Regelungen zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen: § 1 schreibt vor, dass in Geschäftsbeziehungen zwischen Gesellschaften eines MNU die Bedingungen anzuwenden sind, die unter unabhängigen Dritten üblich sind. Das deutsche Wettbewerbsrecht gilt auch für inländische Tochtergesellschaften

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Quellenangabe
Brockhaus, Kontrollmöglichkeiten. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/multinationale-unternehmen/kontrollmöglichkeiten