Nachahmung (Recht)
Nachahmung, Recht: Die Nachahmung oder Nachbildung fremder Produkte ist rechtlich nur verboten, wenn sie ein durch Sondergesetz geschütztes Rechtsgut
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Quellenangabe
Brockhaus,
Nachahmung (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/nachahmung-recht