Konsulat und Kaiserreich
Die Popularität Napoleons ermöglichte den Sturz des Direktoriums am 18./19. Brumaire VIII (9./10. 11. 1799). Die Konsularverfassung vom 13. 12. 1799, die ihn zum ersten unter drei auf zehn Jahre bestimmten Konsuln machte, war ganz auf die alleinige Machtausübung Napoleons zugeschnitten. Im Inneren setzte er an die Stelle des Gegeneinanders konkurrierender Gewalten ein vorzüglich organisiertes, zentralistisches Ordnungssystem. Den Kirchenkampf der Revolution beendete er durch das Konkordat mit Papst Pius VII. (1801), womit er sich die Verfügung über die vom Staat besoldete Kirche
(80 von 606 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Konsulat und Kaiserreich.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/napoleon-napoleon-i/konsulat-und-kaiserreich