Nordatlantikvertrag
Der Nordatlantikvertrag (»NATO-Vertrag«, auch »Washingtoner Vertrag« genannt; insgesamt 14 Artikel) bekräftigt in der Präambel die Ziele und Grundsätze der UN-Satzung sowie den Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. In Artikel 1 verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, bei Konflikten untereinander den friedlichen Ausgleich zu suchen. Artikel 2 legt die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit fest.
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Quellenangabe
Brockhaus,
Nordatlantikvertrag.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/nato/mitglieder-und-vertrag/nordatlantikvertrag